Neue Corona-Regelungen für VHS-Kurse und Veranstaltungen
Die neue Coronschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 2. April 2022) sieht aktuell keine gesonderten Regelungen für Volkshochschulen mehr vor. Die Kontrolle von Impf- und Genesenenstatus entfällt für alle Kurse und Veranstaltungen der VHS. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen ist in allen öffentlichen Gebäuden der Städte Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Dies gilt auch für alle Gebäude und Räumlichkeiten der VHS. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das VHS-Infobüro: 02382 59-436 oder vhs@stadt.ahlen.de.
Ihr VHS-Team
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Bis zu 500 EUR können Sie sparen, wenn Sie Weiterbildungskurse besuchen, die sie beruflich verwenden können. 50 % der Kursgebühren werden aus…
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